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Steuern und Abgaben beim Hausbau in Griechenland: Eine Übersicht
Der Hausbau in Griechenland ist ein Traum vieler Menschen, die von einem Leben in der Sonne träumen. Doch bevor der erste Stein gelegt wird, sollten Bauherren sich mit den steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen vertraut machen. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen eine umfassende Übersicht über die Steuern und Abgaben, die beim Hausbau in Griechenland anfallen – von der Grundstückserschließung bis zur Fertigstellung des Projekts.
1. Steuern beim Grundstückskauf
1.1. Grunderwerbssteuer (Fóros Metavivás Akinitón)
Die Grunderwerbssteuer ist eine der ersten Ausgaben, mit denen Sie beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Griechenland rechnen :
- Steuersatz: 3 % des Kaufpreises.
- Bemessungsgrundlage: Der höhere Wert aus dem vereinbarten Kaufpreis und dem „objektiven Wert“ (amtlicher Schätzwert der Immobilie).
- Zahlung: Vor der Eintragung des Grundstücks ins Grundbuch.
1.2. Mehrwertsteuer (FPA)
Für Neubauten fällt eine Mehrwertsteuer von 24 % auf den Bauwert an, sofern die Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Hauptwohnsitzen, kann diese Steuer entfallen.
2. Regelmäßige Steuern und Abgaben
2.2. Grundsteuer (ENFIA)
Die jährliche Grundsteuer ist eine laufende Belastung für alle Immobilieneigentümer in Griechenland. Sie setzt sich zusammen aus:
- Hauptsteuer: Basierend auf dem Standort, der Größe und dem Alter des Gebäudes.
- Zusatzsteuer: Für Immobilien mit einem Gesamtwert über 250.000 Euro.
2.3. Kommunale Abgaben
Diese Gebühren werden über die Stromrechnung erhoben und umfassen:
- Müllentsorgungsgebühren.
- Straßenbeleuchtungsgebühren.
Die Höhe richtet sich nach der Fläche des Grundstücks bzw. Gebäudes.
3. Kosten für die Baugenehmigung und Planung
3.1. Gebühren für die Baugenehmigung
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist obligatorisch und mit bestimmten Kosten verbunden:
- Gebühren für die Bauaufsichtsbehörde: Diese hängen von der Größe und Art des Bauvorhabens ab.
- Kosten für Gutachten: Zum Beispiel für Umwelt-, Archäologie- oder Statikgutachten.
3.2. Architekten- und Ingenieurhonorare
Für die Erstellung der Baupläne und die Überwachung des Bauprozesses müssen lizensierte Fachkräfte beauftragt werden. Die Honorare richten sich nach der Komplexität des Projekts und dem Umfang der Dienstleistungen.
4. Steuern während der Bauphase
4.1. Steuer auf Baumaterialien
Auf Baumaterialien wird die reguläre Mehrwertsteuer von 24 % erhoben. In bestimmten Gebieten, wie den Ägäischen Inseln, gelten reduzierte Steuersätze.
5. Kosten nach Fertigstellung des Hauses
5.1. Anschlusskosten
Nach der Fertigstellung fallen Kosten für den Anschluss an die Versorgungsnetze an:
- Strom- und Wasseranschlüsse.
- Abwasseranschluss oder Installation einer Klärgrube in ländlichen Gebieten.
5.2. Notar- und Grundbuchkosten
Nach Fertigstellung muss die Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden. Dies ist mit Gebühren für den Notar und die Grundbuchämter verbunden.
6. Steuerliche Vorteile und Förderungen
Griechenland bietet steuerliche Vorteile für bestimmte Bauprojekte:
- Reduzierte Steuersätze: In ländlichen Gebieten oder für Hauptwohnsitze.
- Förderungen für Energieeffizienz: Für den Bau von energieeffizienten Gebäuden können Zuschüsse oder Steuerermäßigungen beantragt werden.
Tipps zur Optimierung der Kosten
- Sorgfältige Planung: Berechnen Sie vorab alle Kosten, um Überraschungen zu vermeiden.
- Professionelle Unterstützung: Arbeiten Sie mit erfahrenen Architekten, Ingenieuren und Anwälten zusammen, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.
- Informieren Sie sich über Förderungen: Nutzen Sie steuerliche Vorteile und Subventionen, die Ihnen zustehen.
Fazit: Was Sie beim Hausbau in Griechenland beachten sollten
Der Hausbau in Griechenland erfordert nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern auch ein gutes Verständnis der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Von der Grunderwerbssteuer über die Baukosten bis hin zu den laufenden Abgaben – jeder Schritt muss finanziell bedacht werden.
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Stand: November 2024. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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